Wichtige Mitteilungen

Kirchnerschule, 26.06.2023

Liebe Eltern,

in der Zeit vom 26.06.2023 bis 28.07.2023 finden in der Karbener Straße 1, 5, 3, 16, 14, 10, 6, 4, 8, 12  Straßenbauarbeiten statt. Das erfordert sowohl eine Teilsperrung des Gehweges und zwar so, das 1,20 Meter des Gehweges für den Fußgängerverkehr frei bleiben.

In der Zeit vom 26.06.2023 bis 30.06.2023 finden in der Heidestraße 157, 155 Straßenbauarbeiten statt. Das erfordert eine Vollsperrung des rechten Gehweges. Die Fußgänger werden mittels des entsprechenden Verkehrsschildes auf den gegenüberliegenden Gehweg verwiesen.

 

 
 
 
 
 
 

 

Kirchnerschule, 30.03.2023

Liebe Eltern,

da die Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz am 8. April 2023 auslaufen und die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft tritt, werden ebenfalls alle verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb mit Wirkung vom Samstag, dem 8. April 2023, aufgehoben.

Für unsere Schule bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien keine weiteren Schnelltest für die Testung Zuhause erhalten.

Ministerschreiben: Ministerschreiben an Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler

 

 

 

 

 

Kirchnerschule, 30.03.2023

Liebe Eltern,

die Baustelle in der Große Spillingsgasse 3, 4, 5, 10 + 14 wird noch bis 14.07.2023 bestehen. Es bliebt bei der Teil- bzw. Vollsperrung des Gehwege.

 

 

 

 

 

 

Kirchnerschule, 14.03.2023

Liebe Eltern,

in der Zeit vom 13.03.2023 bis 19.05.2023 finden in der Großen Spillingsgasse 4, 8, 14, 10, 5, 3 und in Alt-Bornheim Straßenbauarbeiten statt. Das erfordert eine Teilsperrung des Gehweges. Bei der Teilsperrung bleiben mindestens 1,20 Meter des Gehweges für den Fußgängerverkehr frei.

 
 
 
 
 

 

Kirchnerschule, 24.11.2022

Liebe Eltern,

die Hessische Landesregierung hat einen weiteren Schritt unternommen, um die coronabedingten Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits seit gestern (23. November 2022), entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken.  

Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,  

  • müssen sich nicht mehr absondern
  • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern (diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage)
  • Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt
  • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen 
  • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt
  • dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist

 

Schulschreiben: Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

 

 

 


 

 

Kirchnerschule, 18.10.2022

Aus dem aktuellen Ministerschreiben:

Auch in diesem Herbst und Winter bleibt es unser Ziel, dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung bestmöglich Rechnung zu tragen. Das heißt Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht, natürlich mit der Möglichkeit, freiwillig Mund und Nase zu bedecken. Auch weiterhin werden den Schülerinnen und Schülern sowie dem schulischen Personal Antigen-Selbsttests zur freiwilligen Verwendung im häuslichen Umfeld zur Verfügung gestellt.

  • Vor den Herbstferien erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal das Angebot, drei Antigen-Selbsttests mit nach Hause zu nehmen, um sich in den letzten Tagen der Herbstferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.
  • Während der zwei Präventionswochen nach den Herbstferien werden ebenfalls drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
  • Im Anschluss an die beiden Präventionswochen stehen wieder zwei Tests pro Woche für eine freiwillige häusliche Testung zur Verfügung.

 
Ministerschreiben: Ministerschreiben an die Schulgemeinden

 

 

 

 

 

 

Kirchnerschule, 23.08.2022

Liebe Eltern,

beim diesjährigen Benefizlauf für die Straßenkinder in Ghana sind unglaubliche 6.755€ zusammengekommen.

Die Zukunftsstiftung wird zusätzlich nochmal die Hälfte des Betrages dazugeben, somit kommen dem Projekt „Baobab Children Foundation e.V.“ über 10.000€ zugute.

Wir möchten uns bei allen Spendern/Sponsoren und den Läuferinnen und Läufern recht herzlich bedanken!

 

Weitere Informationen zum Projekt unter: www.baobab-children-foundation.de